Seit dem 01.01.2009 ist für Wohngebäude mit Baujahr vor 1995 bei Neuvermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorzulegen. Für Wohngebäude mit Baujahr vor 1978 und bis 4 Wohnungen ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Für alle anderen Wohngebäude gilt eine Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweis beide mit 10-jähriger Gültigkeit.
Bedarfs- und Verbrauchsorientierter Energieausweis haben folgende Unterscheidungsmerkmale. Der verbrauchsorientierte Ausweis wird anhand von Verbrauchswerten ermittelt, die durch unterschiedliches Nutzerverhalten ggf. stark abweichende Werte anzeigt. Der bedarfsorientierte Ausweis ermittelt den Wärmebedarf der tatsächlich bestehenden Bauteile anhand eines genormten Rechenverfahrens. Die wichtigsten Vorteile des Bedarfsausweises bestehen darin, das energetischen Qualitäten objektiv verglichen und Verbesserungen der letzten 3 Jahre berücksichtigt werden können. Man kann davon ausgehen, das bei den steigenden Energiepreisen schon in den nächsten Jahren die Höhe der zu erwartenden Heizkosten einen großen Einfluss auf Kauf- bzw Mietentscheidungen haben wird. Deshalb ist es ratsam, mögliche energetische Verbesserungen vorzunehmen und sich erst dann den bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen lassen.
Preis EFH: 500,-€ zzgl. MwSt.
Preis MFH mit 4 WE: 750,- € zzgl. MwSt. Jede weitere WE 25,- € zzgl. MwSt.
Preis EFH: 550,- € zzgl. MwSt.
Preis MFH mit 4 WE: 800,- € zzgl. MwSt. Jede weitere WE 25,- € zzgl. MwSt.
Preis EFH: 250,- € zzgl. MwSt.
Preis MFH mit 4WE: 350,- € zzgl. MwSt. , jede weitere WE +25,- € zzgl. MwSt.
Die Energieausweise für den Nichtwohnungsbau (Gewerbe, Verwaltung, Gastronomie…) unterliegen dem deutlich komplexerem Rechenverfahren der DIN 18599. Der entstehende Arbeitsaufwand kann wegen der Vielfalt der örtlichen Gegenheiten nicht pauschal festgelegt werden. Im Anschluss an einen Ortstermin erstelle ich Ihnen gerne ein passendes Angebot.